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Fachstelle für Schuldenfragen Luzern, Weinmarkt 20 in Luzern

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Veröffentlichung Revision SchKG

 

Am 15. Januar 2025 hat der Bundesrat den Gesetzesentwurf SchKG zuhanden des Parlaments verabschiedet. Diese Reform soll überschuldeten Privatpersonen eine realistische Perspektive auf ein schuldenfreies Leben ermöglichen.
Der Gesetzesentwurf sieht insbesondere folgende Änderungen vor:

  1. Vereinfachtes Nachlassverfahren: Schuldensanierungen werden mit weniger Hürden versehen. Zukünftig soll es für Schuldner:innen mit regelmässigem Einkommen genügen, wenn eine Mehrheit der Gläubiger:innen einem Nachlassvertrag zustimmt, sofern das Gericht diesen als angemessen bewertet. Somit wird der Nachlassvertrag für alle Gläubiger:innen verbindlich und die Sanierung kommt zustande.
  2. Sanierungskonkursverfahren mit Restschuldbefreiung: Dieses Verfahren ist für hoch verschuldete Personen vorgesehen, die keine Aussicht auf eine vollständige Schuldentilgung haben. Im Rahmen einer dreijährigen Phase müssen die Betroffenen alle verfügbaren Mittel an ihre Gläubiger:innen abtreten und ihre Bemühungen um ein regelmässiges Einkommen nachweisen. Nach Ablauf dieser Zeit können die verbleibenden Schulden erlassen werden, was den Betroffenen einen Neuanfang ermöglicht.

Seit 2013 wurde an einem Verfahren zur Restschuldbefreiung gearbeitet, das nun mit dieser Gesetzesvorlage greifbar wird. Für viele überschuldete Personen, die bisher keine Möglichkeit hatten, sich aus ihrer finanziellen Misere zu befreien, eröffnet sich eine echte Chance auf einen Neustart.

Wir begrüssen die nun festgehaltenen Änderungen ausdrücklich. Das neue Verfahren bietet nicht nur finanzielle Erleichterung, sondern fördert auch die gesellschaftliche und berufliche Integration überschuldeter Haushalte. Langfristig profitieren die Allgemeinheit und die Kantone durch niedrigere Sozialkosten und höhere Steuereinnahmen.

Warum es ein Restschuldbefreiungsverfahren braucht, erklärt der Dachverband Schuldenberatung Schweiz in einer entsprechenden Broschüre.

Leistungsvereinbarung zwischen dem Kanton Nidwalden und dem Verein Fachstelle für Schuldenfragen Luzern


Rückwirkend auf den 1. Januar 2021 trat die Leistungsvereinbarung zwischen dem Kanton Nidwalden und dem Verein Fachstelle für Schuldenfragen Luzern in Kraft. Somit haben auch Privatpersonen und Fachpersonen von Sozialdiensten und Organisationen aus dem Kanton Nidwalden Zugang zum Beratungsangebot der Fachstelle für Schuldenfragen Luzern.

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